Autopflege & Waschpark ZelzerAGB AUTOPFLEGE & WASCHPARK ZELZER

Allgemeine Geschäftsbedingungen SB-Waschanlage

1. Benutzungsordnung

Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung der folgenden Benutzungsordnung sowie der sonstigen Bedienungshinweise für die Anlage gestattet:

  • Die Waschboxen sind ausschließlich bestimmt für PKW, Kleinbusse und Krafträder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 2,8 t sowie für Zweiräder.
  • Andere Fahrzeuge wie Kleinlastwagen, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Wohnwagen, Geländefahrzeuge, PKW-Anhänger sowie stark verschmutzte Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf dem dafür vorgese- henen Freiwaschplatz gereinigt werden.
  • Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baustellenfahrzeuge und Viehtransporter) und Gegen- stände ist nicht gestattet.
  • Der Waschplatz ist nach der Reinigung in sauberem und ordent- lichem Zustand zu verlassen.
  • Lanzengriff mit beiden Händen festhalten und auf ausreichenden Abstand zum Fahrzeug achten. Von Reifen und Dichtungen ist ein Ab stand von mindestens 30 cm einzuhalten.
  • Die Hochdrucklanze nur auf das zu reinigende Fahrzeug richten.
  • Motorwäschen sind verboten.
  • Vorsicht bei mangelhaften Lacken und nicht serienmäßigen An- und Aufbauten.
  • In allen Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Betreiber der Anlage.
  • Beachten Sie die angebrachten Höhenbegrenzungen.
  • Vor Beginn der Reinigung Motor abstellen, Handbremse anziehen und Fenster, Schiebedächer und Verdecke schließen.
  • Das in der Anlage verwendete Wasser ist kein Trinkwasser.
  • Andere als in der Anlage angebotene Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden. Eine reine Handwäsche ist nicht gestattet.
  • Motoröl-, Bremsflüssigkeits- oder Getriebeölwechsel sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind ausdrücklich untersagt.
  • Unsere Reinigungsgeräte werden von uns regelmäßig überwacht und instand gehalten. Überzeugen Sie sich vor der Inbetriebnahme der Geräte trotzdem, dass sich diese, soweit erkennbar, in einem einwandfreiem Zustand befinden. Insbesondere sind der Bürstenkör- per, der Düsenschutz und die Lanzenrohre auf Fremdkörper, Ver- schmutzungen oder Beschädigungen zu überprüfen. Bei erkenn- baren Beschädigungen oder Mängeln der Geräte informieren Sie vor der Inbetriebnahme bitte den Betreiber und fahren Sie nach dessen Anweisung ggf. eine andere Waschbox an.
  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
  • Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO ent- sprechend. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll oder gewerblicher Müll darf nicht zurückgelassen werden.
  • Bei Frost kann es im Ein- und Ausfahrtsbereich der Waschboxen zu Glatteisbildung kommen. Bitte seien Sie in diesen Bereichen beson- ders vorsichtig.
  • Schläuche (und Gerätschaften) nicht über das Fahrzeug ziehen

2. Gewährleistung, Haftung

Wir gewährleisten bei Beachtung der Benutzungsordnung und den sonstigen Bedienungshinweisen für die Anlage eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.

Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden.

Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.

Ersatzansprüche wegen offensichtlichen Schäden können nur gel- tend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Betriebspersonal mitgeteilt worden ist, später an- gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.

Wir haften für Schäden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  1. a)  bei Vorsatz,
  2. b)  bei grober Fahrlässigkeit,
  3. c)  bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, und
  4. d)  in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wir beteiligen uns nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle. Plattform der EU-Kommission zur On- line-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/